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Spenden steuerlich absetzen in Österreich: Ratgeber

Redaktionsteam von Austria Yetim Eli 7 Min. Lesezeit

Das österreichische System zur steuerlichen Absetzbarkeit von Spenden (Spenden absetzen) bietet eine großzügige Möglichkeit, gilt aber nicht für jede Spende. Entscheidend ist, ob die Organisation, an die Sie spenden, in der offiziellen Liste des Finanzministeriums (BMF) aufscheint.

In diesem Ratgeber erklären wir, wie das System „Spenden absetzen“ funktioniert, welche Daten Sie angeben müssen und wie Sie prüfen, ob Ihre Spende tatsächlich berücksichtigt wurde.

Spenden in Österreich von der Steuer absetzen: Ratgeber „Spenden absetzen“ — Ratgeber
Kurz gesagt
  • Nur Spenden an Organisationen auf der BMF-Liste der spendenbegünstigten Einrichtungen sind steuerlich absetzbar.
  • Privatpersonen können Spenden bis zu 10 % ihres Gesamtbetrags der Einkünfte als Sonderausgabe absetzen.
  • Sie müssen der Organisation Vor- und Nachnamen sowie Ihr Geburtsdatum angeben; die Organisation übermittelt die Daten automatisch an das Finanzamt.
  • Übermittelte Spenden sehen Sie in FinanzOnline; anonyme Spenden sind nicht absetzbar.
  • Der Hinweis „steuerlich absetzbar“ auf einem Flyer reicht nicht aus: Prüfen Sie die Liste selbst.

Wie setzt man in Österreich Spenden von der Steuer ab? Die Grundregel

In Österreich können Spenden von Privatpersonen als Sonderausgabe von der Steuerbemessungsgrundlage abgezogen werden.

Voraussetzung ist jedoch, dass die empfangende Organisation vom Finanzamt Österreich per Bescheid als „spendenbegünstigt“ anerkannt und in die Liste des BMF eingetragen wurde.

Die Liste umfasst Organisationen mit Zwecken wie mildtätigen Zwecken, Entwicklungs- und Katastrophenhilfe, Bildung oder Wissenschaft. Einige Einrichtungen wie Universitäten, Museen und freiwillige Feuerwehren sind direkt im Gesetz genannt.

Hinweis: Das BMF warnt ausdrücklich: Der Vermerk „Ihre Spende ist steuerlich absetzbar“ auf einem Spendenbeleg, Flyer oder in einer Broschüre ersetzt nicht die Eintragung in der Liste. Prüfen Sie die Liste vor dem Spenden selbst.

Wie prüft man die BMF-Liste? (Liste begünstigter Spendenempfänger)

Die Prüfung dauert nur wenige Minuten und ist kostenlos:

  1. Öffnen Sie die BMF-Liste der spendenbegünstigten Einrichtungen.
  2. Geben Sie den Namen oder den Ort der Organisation in das Suchfeld ein.
  3. Prüfen Sie im Ergebnis die Registrierungsnummer und den Gültigkeitsbeginn der Organisation.
  4. Sehen Sie nach, ob ein Gültigkeitsende eingetragen ist.

Was bedeuten die Gültigkeitsdaten?

  • Scheint die Organisation ohne Gültigkeitsende in der Liste auf, sind Spenden an sie absetzbar.
  • Spenden sind erst ab dem Gültigkeitsbeginn in der Liste absetzbar.
  • Ist ein Gültigkeitsende eingetragen, sind Spenden nach diesem Datum nicht absetzbar; frühere Spenden bleiben gültig.

Die Liste wird regelmäßig aktualisiert. Daher ist es eine gute Gewohnheit, jedes Jahr – und auch vor einer größeren Spende – erneut nachzusehen.

Warum scheinen neu gegründete Vereine möglicherweise nicht in der Liste auf?

Nach den vom BMF veröffentlichten Voraussetzungen muss eine Organisation ihre satzungsgemäße Tätigkeit mindestens ein volles Wirtschaftsjahr von 12 Monaten ununterbrochen ausgeübt haben, bevor sie die Aufnahme in die Liste beantragen kann. Außerdem muss sie jährlich über einen Wirtschaftsprüfer bestätigen, dass die Voraussetzungen weiterhin erfüllt sind.

Deshalb kann auch ein neu gegründeter, vertrauenswürdiger Verein in seinen ersten Jahren nicht in der Liste aufscheinen. Nicht in der Liste zu stehen bedeutet nicht, dass eine Organisation unseriös ist – es bedeutet nur, dass die Spende keinen steuerlichen Vorteil bringt.

Über Austria Yetim Eli: Unser Verein wurde 2026 in Innsbruck gegründet. Prüfen Sie vor dem Spenden den aktuellen Status der Organisation in der BMF-Liste; nach dem Status von Austria Yetim Eli können Sie uns auch direkt fragen: +43 676 520 35 35 (Telefon/WhatsApp) oder info@austriayetimeli.at.

Die 10-%-Grenze: Wie viel können Sie absetzen?

Spenden von Privatpersonen sind bis zu 10 % des Gesamtbetrags der Einkünfte des jeweiligen Jahres absetzbar. Diesen Betrag finden Sie in Ihrem Einkommensteuerbescheid.

Unternehmen können Spenden bis zu 10 % des Gewinns des jeweiligen Wirtschaftsjahres als Betriebsausgabe absetzen.

Rechenbeispiel: Angestellte Person

Beispiel: Eine Person mit einem Gesamtbetrag der Einkünfte von 32.000 € spendet im Laufe des Jahres insgesamt 1.000 € an Organisationen auf der Liste.

  • Maximal absetzbarer Betrag: 32.000 × 0,10 = 3.200 €
  • Da 1.000 € unter dieser Grenze liegen, wird der gesamte Betrag als Sonderausgabe berücksichtigt.
  • Wichtig: Die 1.000 € werden nicht von der Steuerschuld, sondern von der Steuerbemessungsgrundlage abgezogen. Liegt Ihr Grenzsteuersatz beispielsweise bei 30 %, beträgt die Steuerersparnis rund 300 €.

Rechenbeispiel: Spende über der Grenze

Beispiel: Eine Person mit einem Gesamtbetrag der Einkünfte von 20.000 € spendet 2.500 €. Da der Höchstbetrag 2.000 € beträgt, wird der Teil von 500 € in diesem Jahr steuerlich nicht berücksichtigt.

Wie viel Sie genau sparen, hängt von Ihrer persönlichen Steuersituation ab. Wenn Sie unsicher sind, wenden Sie sich an einen Steuerberater.

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Automatische Datenübermittlung: Welche Daten müssen Sie angeben?

Seit 2017 werden Spenden in Österreich automatisch als Sonderausgabe berücksichtigt. Sie müssen die Spende nicht mehr mit einem Beleg nachweisen – Voraussetzung ist aber, dass die Organisation Ihre korrekten Daten hat.

Was Sie der Organisation angeben müssen

  • Vor- und Nachname – genau so geschrieben wie im Meldezettel.
  • Ihr Geburtsdatum.

Mit diesen Daten ermittelt die Organisation Ihr verschlüsseltes bereichsspezifisches Personenkennzeichen (vbPK SA) und übermittelt die Summe Ihrer Spenden eines Jahres bis Ende Februar des Folgejahres über FinanzOnline an das Finanzamt.

Es genügt, diese Daten einmal anzugeben; auch spätere Spenden werden übermittelt, bis Sie widerrufen.

Achtung bei Spenden per Überweisung

Wenn Sie per Erlagschein oder Überweisung spenden, können Sie Vor- und Nachnamen sowie Geburtsdatum im Feld „Verwendungszweck“ angeben. Laut BMF werden diese Daten nur übermittelt, wenn das Feld „Zahlungsreferenz“ leer bleibt.

Warum sind Schreibfehler wichtig?

Wird Ihr Name anders geschrieben als im Meldezettel (z. B. „u“ statt „ü“, fehlender zweiter Vorname), kann die Zuordnung scheitern. Laut BMF erfolgt die Korrektur in diesem Fall nicht über die Steuererklärung, sondern über die empfangende Organisation.

Anonyme Spende

Wenn Sie nicht möchten, dass Ihre Daten übermittelt werden, müssen Sie sie nicht angeben. Anonym zu spenden ist immer möglich; in diesem Fall ist die Spende jedoch nicht steuerlich absetzbar.

Arbeitnehmerveranlagung und Kontrolle in FinanzOnline

Die von der Organisation übermittelten Beträge werden in Ihrer jährlichen Arbeitnehmerveranlagung bzw. Einkommensteuererklärung automatisch berücksichtigt. Sie müssen die Spenden nicht gesondert angeben.

Schritt für Schritt prüfen

  1. Melden Sie sich bei FinanzOnline an (z. B. mit ID Austria).
  2. Sehen Sie im Bereich Sonderausgaben nach, welche Daten die Organisationen für Sie übermittelt haben.
  3. Prüfen Sie, welche Organisation welchen Betrag gemeldet hat.
  4. Fehlt ein Eintrag oder ist er fehlerhaft, wenden Sie sich zuerst an die betreffende Organisation.

Auch in Ihrem Steuerbescheid wird gesondert aufgelistet, welche Organisation wie viel gemeldet hat.

Hinweis: Bei Spenden an ausländische Organisationen ohne feste Betriebsstätte in Österreich gibt es keine automatische Übermittlung; in diesem Fall müssen Sie einen Beleg mit dem Namen der Organisation, dem Namen der spendenden Person, dem Betrag und dem Datum aufbewahren.

Sind Zakat, Kurban und Fitra steuerlich absetzbar?

Das Steuerrecht richtet sich nicht nach der religiösen Bezeichnung der Spende, sondern nach dem Status der empfangenden Organisation und dem Zweck der Spende. Eine Geldspende mit der Absicht von Zakat oder Sadaqa, die in die mildtätige/gemeinnützige Tätigkeit einer Organisation auf der Liste fließt, wird nach den allgemeinen Regeln beurteilt.

Wie Spenden mit einer Gegenleistung (z. B. eine Schlachtung in Ihrem Namen) wie beim Kurban steuerlich zu beurteilen sind, ist eine andere Frage; erkundigen Sie sich dazu beim Finanzamt oder bei einem Steuerberater.

Aus religiöser Sicht ist entscheidend, dass die Zakat die richtigen Menschen erreicht. Lesen Sie dazu unsere Beiträge Wem steht Zakat zu? und Was ist Zakat? sowie für die Berechnung den Ratgeber Zakat berechnen in Österreich.

6 häufige Fehler

Dass Spenden steuerlich nicht berücksichtigt werden, liegt meist an kleinen Versäumnissen:

  • Die Liste nicht prüfen: Sich auf die Aussage in einer Broschüre verlassen, ohne in die BMF-Liste zu schauen.
  • Den Namen anders schreiben: Abweichungen wie „Celik“ im Formular, obwohl im Meldezettel „Çelik“ steht, können die Zuordnung verhindern.
  • Das Geburtsdatum nicht angeben: Nur mit Vor- und Nachnamen können keine Daten übermittelt werden.
  • Bei der Überweisung das Feld „Zahlungsreferenz“ ausfüllen: Dann werden die Angaben im „Verwendungszweck“ möglicherweise nicht übermittelt.
  • Spenden von Familienmitgliedern vermischen: Die Spende wird der Person steuerlich zugerechnet, deren Daten angegeben wurden. Eine Spende im Namen Ihres Ehepartners ist dessen Sonderausgabe, nicht Ihre.
  • Die Grenze vergessen: Der Teil über 10 % der Einkünfte wird in diesem Jahr steuerlich nicht berücksichtigt.

Beispiel: Richtige Angaben innerhalb der Familie

Ein Ehepaar möchte im Laufe des Jahres 600 € spenden, und beide sind berufstätig. Werden die Spenden mit den Daten nur einer Person getätigt, werden die gesamten 600 € bei dieser Person steuerlich berücksichtigt. Spenden beide mit ihren eigenen Daten je 300 €, wird der Betrag jedem getrennt zugerechnet.

Was günstiger ist, hängt von Ihren Einkünften ab; wenn Sie unsicher sind, fragen Sie einen Steuerberater.

Checkliste vor dem Spenden

  • Ist die Organisation im Vereinsregister eingetragen? (ZVR-Zahl)
  • Wenn Sie einen Steuervorteil möchten: Scheint die Organisation in der BMF-Liste ohne Gültigkeitsende auf?
  • Haben Sie der Organisation Vor- und Nachnamen sowie Geburtsdatum so angegeben wie im Meldezettel?
  • Ist die Zahlungsmethode sicher, und wird ein Spendenbeleg zugesandt?
  • Haben Sie im Folgejahr den Eintrag in FinanzOnline geprüft?

Um die allgemeine Vertrauenswürdigkeit einer Organisation einzuschätzen, werfen Sie einen Blick auf die 8 Kriterien in unserem Ratgeber Wie wählt man eine vertrauenswürdige Hilfsorganisation?.

Wir beantworten Ihre Fragen auf Türkisch

Fragen Sie uns gerne nach dem aktuellen Status von Austria Yetim Eli sowie nach Spendenbeleg und Zahlungsablauf.

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Häufig gestellte Fragen

Ist in Österreich jede Spende steuerlich absetzbar?

Nein. Absetzbar sind nur Geldspenden an Organisationen auf der BMF-Liste der spendenbegünstigten Einrichtungen (oder an gesetzlich genannte Institutionen). Prüfen Sie, ob die Organisation ohne Gültigkeitsende in der Liste aufscheint.

Muss ich den Spendenbeleg aufbewahren?

Bei in Österreich ansässigen Organisationen auf der Liste werden die Daten automatisch übermittelt, daher müssen Sie dem Finanzamt keinen Beleg vorlegen. Für Ihre eigenen Unterlagen ist es dennoch sinnvoll, ihn aufzubewahren.

Was tun, wenn meine Spenden in FinanzOnline nicht aufscheinen?

Die Organisationen haben bis Ende Februar des Folgejahres Zeit, die Daten zu übermitteln. Scheinen sie danach immer noch nicht auf, prüfen Sie, ob Sie Ihre Daten korrekt angegeben haben, und wenden Sie sich zur Korrektur an die Organisation.

Wie viel kann ich absetzen?

Für Privatpersonen liegt die Obergrenze bei 10 % des Gesamtbetrags der Einkünfte eines Jahres. Dieser Betrag wird von der Steuerbemessungsgrundlage abgezogen; die Ersparnis hängt von Ihrem Grenzsteuersatz ab.

Ist meine Spende an Austria Yetim Eli steuerlich absetzbar?

Das hängt vom aktuellen Status des Vereins in der BMF-Liste ab. Sie können die Liste selbst prüfen oder uns unter +43 676 520 35 35 bzw. info@austriayetimeli.at fragen.

Kann ich anonym spenden?

Ja. Sie können spenden, ohne Namen und Geburtsdatum anzugeben; in diesem Fall ist die Spende jedoch nicht steuerlich absetzbar.

Quellen: BMF — Liste begünstigter Spendenempfänger · BMF — Informationen für Spenderinnen und Spender · BMF — Spendenbegünstigung neu (ab 2024) · FinanzOnline

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Redaktionsteam von Austria Yetim Eli

Austria Yetim Eli mit Sitz in Innsbruck ist ein nach dem österreichischen Vereinsrecht gegründeter humanitärer Hilfsverein. Die religiösen Informationen in unseren Beiträgen beruhen auf den Veröffentlichungen der Diyanet (Präsidium für Religionsangelegenheiten der Türkei); die Informationen aus der Praxis stammen aus den Regionen, in denen unsere Teams arbeiten. Bei Fragen schreiben Sie uns oder kontaktieren Sie uns über WhatsApp. Wer wir sind · Vorstand

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